Abrechnung

In meiner Privatpraxis werden die Leistungen, die Sie bei mir in Anspruch nehmen, nicht direkt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet. Stattdessen stelle ich Ihnen die erbrachten Behandlungen und Untersuchungen in Rechnung.
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die genau auflistet, welche Leistungen erbracht wurden und wie hoch die jeweiligen Kosten sind. Diese Rechnung können Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder anderen Kostenträgern einreichen.
Je nach Tarif und Versicherungsvertrag werden die Kosten ganz oder teilweise erstattet.

Die Dauer der einzelnen Leistungen ist abhängig von Umfang und Ausmaß der gesundheitlichen Einschränkungen der Körperfunktionen und -strukturen.

Honorar:
Erstkontakt/Befund (45-60min): 150-170 €
Einzeltherapie (30-60min): 70-140 €

Privatversichert mit Privatrezept:
Leistungen werden nach der Gebührenübersicht für Therapeuten berechnet.

Beihilfeberechtigte mit Privatrezept:
Leistungen werden nach der Gebührenübersicht für Therapeuten berechnet.
Allgemeine Information:
Nach Ansicht des Bundesministeriums des Inneren sind die beihilfefähigen Höchstsätze für Heilmitteltherapie nicht kostendeckend.
Deshalb müssten alle Beihilfeberechtigten damit rechnen, in einem gewissen Umfang (ca. 11%) Eigenanteile zur Heilmitteltherapie leisten zu müssen.

Selbstzahler oder Privatversichert, Beihilfeberechtigt ohne Rezept:
Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker berechnet

Falls Sie Fragen zur Erstattung haben, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.